Die Kaffeesteuer wurde erstmals im 18. Jahrhundert als reine Luxussteuer erhoben. Inzwischen wurde sie zu einer Verbrauchssteuer umgewandelt. Der Fiskus nimmt so rund eine Milliarde Euro jährlich durch die Kaffeesteuer ein. Der Kaffeepreis setzt sich aus dem Warenpreis, der Kaffeesteuer und der Mehrwertsteuer zusammen.
Bei den Verbrauchern ist die Kaffeesteuer jedoch kaum bekannt, obwohl sie einen wesentlichen Teil des Kaffeepreises ausmacht. Sie beträgt für Röstkaffee € 2,19 je Kilogramm und für löslichen Kaffee € 4,78 je Kilogramm. Eine Transparenz des Kaffeepreises ist in Deutschland nicht gegeben.
Die Kaffeesteuer beträgt für
€ 2,19 und für
€ 4,78 je Kilogramm.
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